I. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nacht-, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, nächtliche Aktionen, etc.)

II. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung (Waffen- und Rüstungsüberprüfung) des Veranstalters zu unterziehen.

III. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und der Umgebung zu vermeiden.

IV. Insbesondere zählt dazu das Klettern an Mauern, das Entfachen von offenen Feuern, das Benutzen von nichtüberprüften und/oder nicht genehmigten Polsterwaffen oder Ausrüstungen, sowie die Einnahme von harten Drogen jeder Art und dem übermäßigen Alkoholkonsum.

V. Den Anweisungen des Veranstalters, sowie den gesetzlichen Vertretern ist jederzeit Folge zu leisten. In Regelfragen steht das Wort der Spielleiter in jedem Fall über dem Regelwerk.

VI. Teilnehmer, die sich spielstörend verhalten, gegen Anweisungen des Veranstalters verstoßen oder sich und/oder andere in Gefahr begeben, können und werden ohne Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung ausgeschlossen.

VII. Alle Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind nur für private Zwecke zulässig, es darf keine öffentliche Aufführung ohne das Einverständnis des BOLLWERCK Teams stattfinden.

VIII. Es können keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, es sei denn, dem Veranstalter oder den gesetzlichen Vertretern wird grobe Fahrlässigkeit oder Willkür nachgewiesen. Der Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass es aufgrund der Art der Veranstaltung, im Verlauf des Bollwerck-Events „Schattenthron“ zum Einsatz von farbechten Substanzen (z.B. Kunstblut, Schleim, Erbsensuppe etc.) kommen kann. Seitens der Teilnehmer können keine Ansprüche auf Reparatur oder Ersatz gestellt werden. Des Weiteren schließen die Veranstalter die Haftung für Schäden an der persönlichen Ausrüstung seitens der Teilnehmer aus, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

IX. Eine Abmeldung mit Rückerstattung des Teilnahmebetrags ist nur bis 31. Mai 2008 möglich, und auch dann wird ein Kostenbeitrag von 50% erhoben.

X. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrags auszuschließen.

XI. Andere Abmachungen benötigen der handschriftlichen Form seitens des Veranstalters.

XII. Minderjährige sind zu dieser Veranstaltung nicht zugelassen.

XIII. Der Teilnehmer hat Artikel VIII. dieser AGB gelesen und verstanden.

Berlin, 5. Januar 2008

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